Kampfmittelbergung
Ein sehr spezielles Gebiet der Unterwasserarbeiten ist die Kampfmittelbergung. Wir besitzen als Firma die Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes zum Aufsuchen, Freilegen, Bergen, Aufbewahren und Vernichten von Fundmunition im Rahmen der gewerblichen Kampfmittelbeseitigung. Wir dürfen weiterhin allgemeine und Kultursprengungen sowie Sprengungen unter Wasser durchführen.
Zwei Mitarbeiter der Firma sind im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz zur Durchführung von Sprengarbeiten und Munitionsbergung.







